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recht__ einleitung  

Beschluss vom 20. Juli 2000
Verwaltungsgericht Berlin
VG 23 X 111.00
 
 
Beschluss

In der Verwaltungsstreitsache der Frau [...], geb. [...], Berlin, Antragstellerin,
Verfahrensbevollmächtigter: RA Steven-Marc Jefferys, Fehrbelliner Straße 50, 10119 Berlin

gegen

die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister des Innern, dieser vertreten durch den Leiter des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, Außenstelle Berlin, Gebäude 2 a, Streitstraße 86, 13587 Berlin, Antragsgegnerin,

hat die 23. Kammer des Verwaltungsgerichtes Berlin durch
die Richterin am Verwaltungsgericht Hennecke als Einzelrichterin
am 20. Juli 2000 beschlossen:

Die aufschiebende Wirkung der Klage (VG 23 X 112.00) gegen die Abschiebungsandrohung in dem Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 20. Juli 2000 wird angeordnet. [...]

Gründe

[...] Die Antragstellerin hat ihr Verfolgungsschicksal im Laufe einer langfristigen Behandlung durch das Behandlungszentrum für Folteropfer ausführlich geschildert und über eine entsprechende ärztliche Stellungnahme vom 12. April 2000 dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge auch zur Kenntnis gebracht. Danach wurde die Antragstellerin im Iran Opfer schwerster Verfolgungsmaßnahmen und leidet unter einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung. Diese Stellungnahme des Behandlungszentrums für Folteropfer hat das Bundesamt in dem angefochtenen Bescheid nicht hinreichend gewürdigt. Es trifft zwar zu, dass die Antragstellerin offenkundig falsche Angaben bei ihrer Anhörung gemacht hat, nicht jede falsche Angabe kann aber automatisch dazu führen, dass ein Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden kann. [...]