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__Sexuelle Folter wird sowohl als Methode des Verhörs als auch als Mittel der Kriegsführung weltweit angewandt.

Das FrauenRechtsBüro gegen sexuelle Folter e. V. knüpft mit seiner

 
 

Arbeit an das Istanbuler Projekt "Rechtliche Hilfe für Frauen, die von staatlichen Sicherheitskräften vergewaltigt oder auf andere Weise sexuell mißhandelt wurden" an, das 1997 von Eren Keskin und anderen Rechtsanwältinnen gegründet wurde.

Beide Projekte sollen den betroffenen Frauen unentgeltliche rechtliche Hilfe anbieten. Gegen die staatlichen Täter werden bei den Staatsanwaltschaften Strafanzeigen erstattet, bei ergebnisloser Auschöpfung des innerstaatlichen Rechtweges legen Anwältinnen Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. 25 Verfahren sind dort mittlerweile anhängig.

Die Probleme der betroffenen Frauen setzen sich auch im Exil fort. Die geltenden Glaubwürdigkeitskriterien im Asylverfahren, wie z. B. Detailreichtum und das Erinnern von Daten, mißachten völlig die Situation der betroffenen Frauen. Sprachprobleme, fehlende Vertrauensverhältnisse, eine erneute Retraumatisierung und mangelnde Zukunftperspektiven bringen Frauen hier häufig in ausweglose Situationen.

Angesichts dieser Erfahrungen ist es das Ziel des Vereins, gemeinsam mit den betroffenen Frauen ein Netz aufzubauen, das in allen Lebensbereichen Unterstützung bieten soll. Der Verein finanziert sich durch Spenden, alle Frauen arbeiten ehrenamtlich.