Arbeit an das Istanbuler Projekt
"Rechtliche Hilfe für Frauen, die von staatlichen Sicherheitskräften
vergewaltigt oder auf andere Weise sexuell mißhandelt
wurden" an, das 1997 von Eren Keskin und anderen Rechtsanwältinnen
gegründet wurde.
Beide Projekte sollen den betroffenen
Frauen unentgeltliche rechtliche Hilfe anbieten. Gegen
die staatlichen Täter werden bei den Staatsanwaltschaften
Strafanzeigen erstattet, bei ergebnisloser Auschöpfung
des innerstaatlichen Rechtweges legen Anwältinnen Klage
beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.
25 Verfahren sind dort mittlerweile anhängig.
Die Probleme der betroffenen Frauen
setzen sich auch im Exil fort. Die geltenden Glaubwürdigkeitskriterien
im Asylverfahren, wie z. B. Detailreichtum und das Erinnern
von Daten, mißachten völlig die Situation der betroffenen
Frauen. Sprachprobleme, fehlende Vertrauensverhältnisse,
eine erneute Retraumatisierung und mangelnde Zukunftperspektiven
bringen Frauen hier häufig in ausweglose Situationen.
Angesichts dieser Erfahrungen ist
es das Ziel des Vereins, gemeinsam mit den betroffenen
Frauen ein Netz aufzubauen, das in allen Lebensbereichen
Unterstützung bieten soll. Der Verein finanziert sich
durch Spenden, alle Frauen arbeiten ehrenamtlich.
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