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Spenden an Vereine und Stiftungen in der Türkei  
 
Nach der türkischen Gesetzgebung ist es Vereinen und Stiftungen untersagt, Spenden aus dem Ausland entgegenzunehmen. Es ist zwar möglich, eine Genehmigung zu beantragen, wobei der Erfolg aber zweifelhaft ist. Wenn sie erteilt wird, ist mit scharfer staatlicher Kontrolle und Überwachung zu rechnen.
Als beispielsweise der Menschenrechtsverein IHD Gelder aus einem EU-Fonds erhielt, wurden diese sofort beschlagnahmt. Allein der Kontakt einer anderen Menschenrechtsorganisation mit ausländischen Partnern wurde bereits sanktioniert.