Ein wichtiger Teil unserer Arbeit besteht darin, "Gerechtigkeit"
einzufordern bzw. durchzusetzen. Unabhängig von allen
ideologischen und individuellen Vorstellungen von dem,
was unter "Gerechtigkeit" zu verstehen sei,
ist in diesem Zusammenhang das "Recht" in seinen
unterschiedlichen Ausprägungen von nicht unerheblicher
Bedeutung. Unseren Tätigkeitsbereich betreffend haben
wir es vor allem mit folgenden Gebieten von "Recht"
und "Rechtsprechung" zu tun:
- a. Nationale Rechtsvorschriften sowie ihre Anwendungsformen
in der Türkei
- b. Asylrecht und hiermit in Zusammenhang stehende
Vorschriften in Wort und Praxis der Bundesrepublik
Deutschland/ der Europäischen Union (BRD/EU)
- c. Internationales sowie zwischenstaatliches Menschen-
und Völkerrecht (Europäischer Gerichtshof
für Menschenrechte, Tribunale der Vereinten Nationen,
Internationaler Strafgerichtshof etc.) (International)
- d. Nationale und internationale "Rechte der Frau"
Es ist uns ein Anliegen, auf dieser Seite unseren Arbeitsbereich
betreffende Informationen zur Verfügung zu stellen,
die ein möglichst effektives Eintreten für
betroffene Frauen ermöglichen. Diese Seite soll
zugleich erfolgreiche und/oder zerstörerische Entwicklungen
in Behörden-, Rechtsprechungs- und Gesetzgebungspraxis
widerspiegeln.
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