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_Fatal für Frauen.  
 

>>>Seite 4:

Es ist ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem beendeten, aber in seinen Folgen noch gravierend präsenten, als "bewaffneter Konflikt nicht internationaler Art" einzustufenden Krieg in den kurdischen Gebieten und den hiermit in Zusammenhang stehenden Übergriffen staatlicher Sicherheitskräfte auf die weibliche, zivile Bevölkerung zu verzeichnen.

Die weiterhin stattfindenden massiven Repressionen durch Sicherheitskräfte sowie die Perspektivlosigkeit der kurdischen Bevölkerung in den Nachkriegsgebieten (ökonomische Krise als Folge des Krieges, fast völlige Abwesenheit von Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten etc.) werden von den Frauen u.a. als Gründe für den Ausweg in den Selbstmord genannt.

Es scheint, dass das Auswärtige Amt sich mit Klischees begnügt, mangelhaft recherchiert oder vorliegende Informationen nicht zur Kenntnis nimmt und damit zu falschen Ergebnissen kommt. Auch bei den Ausführungen zur medizinischen Versorgung leistet sich das Auswärtige Amt eine massive Fehleinschätzung. Es wird behauptet, dass die Behandlung psychisch kranker Menschen in allen Krankenhäusern mit psychiatrischer Abteilung möglich und die Behandlung posttraumatischer Belastungsstörungen durch medikamentöse oder psychotherapeutische Therapien gewährleistet sei. Der Anhang des vorherigen Lageberichts, der eine detaillierte Analyse der Versorgungslage vornahm und vom Gegenteil zu berichten wußte, wurde komplett gestrichen. Darin hiess es u.a., dass die Behandlung traumatisierter Menschen, vergewaltigter Frauen, Menschen mit Angsttraumata nach Mißhandlungen und stark selbstmordgefährdeten Menschen eine der größten Schwierigkeiten darstellt. Weiterführende Therapien oder Anschlusstherapien für Menschen, die z.B. in der BRD mit einer Therapie angefangen haben, könnten nicht angeboten werden. Eine Retraumatisierung sei zu befürchten.

Es fragt sich, wie sich die dieser unserer Ansicht nach zutreffenden Einschätzung zugrundeliegende Situation in der Türkei so schnell geändert haben kann. Dies fragt sich u.a. auch insofern, als das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Istanbul noch am 12.3.2001 auf eine Einzelanfrage des Regierungspräsidiums Osnabrück eine Einschätzung zur medizinischen Versorgungslage psychisch kranker Menschen abgab, die die Dominanz krankenhausorientierter Betreuung und den totalen Mangel differenzierter ambulanter und komplementärer Versorgungseinrichtungen konstatierte. Das Generalkonsulat zitiert hierbei original den Anlagetext zum alten Lagebericht: Wäre der neue Lagebericht korrekt mit seiner Einschätzung, so müßte sich demnach die komplette Versorgungslage von März bis Juli 2001 geändert haben!

Für Folterüberlebende allgemein und Überlebende sexueller Folter im Besonderen ist eine spezielle und weiterführende Therapie von Nöten. Ein kurzer Krankenhausaufenthalt, sofern er denn überhaupt finanziert werden kann, ist hingegen wenig hilfreich, wie ja der alte Lagebericht selbst feststellte.

Spezialisierte Therapeut/innen der Behandlungszentren für Folterüberlebende weisen immer wieder auf die dringend notwendigen Begleitumstände wie Angstfreiheit, Sicherheit vor erneuten Übergriffen und Geborgenheit hin, die für den Erfolg eines bestimmten Therapieansatzes nach Traumatisierung durch Folter und speziell sexueller Folter unerläßlich sind. Diese Ausgangsbedingungen sind in der Türkei nicht gegeben (siehe Angaben zu erneuten Repressionen oben).

 
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