Eine Ausfertigung der vervollständigten
Ermittlungsakte bezüglich der Angeklagten, deren
Personalien und deren ihr zur Last gelegten Vorwürfe
oben genannt sind, befindet sich im Anhang.
Die Auswertung der durch die Staatsanwaltschaft Bagcilar
abgetrennten und übersandten Unterlagen, welche
dem Unzuständigkeitsbeschluß vom 10.5.2002
zum Aktenzeichen 2002/52 sowie Ermittlungen 2002/7459
beigefügt waren, führten zu folgenden Feststellungen:
Die Angeklagte nahm in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende
des Menschenrechtsvereins IHD, Sektion Istanbul am 16.03.2002
als Referentin an einer Veranstaltung in der deutschen
Stadt Köln teil, welche gemeinsam von TÜDAV
und der Vereinigung der Aleviten Europa-Deutschland
unter dem Titel "Frauenrechte gleich Menschenrechte?"
durchgeführt wurde, und machte sich der ihr vorgeworfenen
Straftaten schuldig, indem sie äußerte:
- die Armee würde in Kurdistan einen dreckigen
Krieg führen und in allen Häusern, in die
sie sich zwecks Hausdurchsuchungen begebe, seien Frauen
vergewaltigt worden, jede Art sexueller Gewalt käme
zur Anwendung, selbst verheiratete Frauen und Mütter
von vier Kindern würden ausschließlich aus
Gründen der Folterung und Demütigung Jungfräulichkeitskontrollen
unterzogen, die Situation in Kurdistan sei genauso kritisch
wie in den Vergewaltigungslagern (dies ist der in der
Anklage verwendete Begriff, Anm.d.Ü.) Bosniens
-
wodurch sie öffentlich unter Hinweis auf Unterschiede
der Klasse, Rasse, Religion, Konfession oder Region
zu Haß und Feindschaft aufstachelte und durch
die Bezeichnung eines Teils der Türkischen Republik,
welche ein Einheitsstaat ist, als Kurdistan und durch
das Aufzeigen der dort lebenden Bevölkerung als
unschuldig und unterdrückt, Ausführungen gemacht
hat, welche die Bevölkerung der anderen Regionen
aufstacheln.
Es wird beantragt, in Anlehnung an Art. 20 des Gesetzes
Nr. 2845 gegen die Angeklagte wegen der ihr zu Last gelegten
Straftaten gem. Art. 312/2 Türkisches Strafgesetzbuch
die Anklage zuzulassen und das Verfahren zu eröffnen.
5.7.2002
H. Nazmi OKUMUS
Staatsanwalt beim Staatssicherheitsgericht 22994
(Unterschrift)
Für die Richtigkeit der Übersetzung:
Jutta Hermanns, Vorsitzende des FrauenRechtsBüros
gegen sexuelle Folter e.V.
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