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Urteil vom 10. Dezember 2002
Verwaltungsgericht Stuttgart
A 6 K 10807/00
 
 


Stichworte:
Traumatisierung
posttraumatische Belastungsstö:rung
Glaubhaftigkeit
Vergewaltigung
Amtswalterexzess


Leitsatz

1. Bei traumatisierten Personen können die bei der Glaubhaftigkeitsprüfung relevanten Kriterien wie Detailreichtum, Farbigkeit der Darstellung, logische Kohärenz, Homogenität innere Widerspruchsfreiheit und Konstanz der Aussage nicht ohne weiteres vorausgesetzt werden.

2. Amtswalterexzesse sind dem Staat nur dann nicht zurechenbar, wenn es sich um vereinzelte Exzesstaten von Amtswaltern handelt.