Stichworte:
Traumatisierung
posttraumatische Belastungsstö:rung
Glaubhaftigkeit
Vergewaltigung
Amtswalterexzess
Leitsatz
1. Bei traumatisierten Personen können die bei der Glaubhaftigkeitsprüfung relevanten
Kriterien wie Detailreichtum, Farbigkeit der Darstellung, logische Kohärenz, Homogenität
innere Widerspruchsfreiheit und Konstanz der Aussage nicht ohne weiteres vorausgesetzt
werden.
2. Amtswalterexzesse sind dem Staat nur dann nicht zurechenbar, wenn es sich um vereinzelte
Exzesstaten von Amtswaltern handelt.
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