Der Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge wird in Nr.2 und in
Nr. 4 insoweit, als der Klägerin die Abschiebung
angedroht wurde, aufgehoben. Das Bundesamt für die
Anerkennung ausländischer Flüchtlinge wird verpflichtet,
festzustellen, dass bei der Klägerin die Voraussetzungen
des §51 Abs. 1 des Ausländergesetzes vorliegen.
Im Übrigen wir die Klage abgewiesen.
Stichworte:
Abschiebung wird aufgehoben
Keine individuelle Verfolgung, sondern kollektive
Seite 5:
[...] Die Klägerin hat zwar erstmals bei Gericht
von den Ereignissen am 1.Mai 1996 berichtet. Dass sie
diese nicht bereits beim Bundesamt geschildert hat,
ist jedoch nicht wesentlich, da es sich dabei nicht
um eine von ihr individuell erlittene Verfolgung sondern
um eine kollektive Verfolgung einer Gruppe von Demonstranten
durch die Polizei handelte, bei der sie im Übrigen
entkommen konnte. Die Klägerin hat Übertreibungen
vermieden, beispielsweise bei der Schilderung der sexuellen
Übergriffe im Jahr 1993. Insgesamt erscheint ihr
Vorbringen glaubhaft.
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