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Amtswalterexzesse
Der bloße Umstand, dass bestimmte Maßnahmen der Rechtsordnung des Herkunftsstaates
widersprechen, berechtigt aber noch nicht dazu, sie als Amtswalterexzesse einzustufen.
... Verfassungsrechtlich zu beanstanden ist eine fachgerichtliche Bewertung jedoch dann
wenn sie anhand der gegebenen Begründung nicht mehr nachvollziehbar ist oder nicht auf
einer hinreichend verlässlichen Grundlage beruht.
... Das Verwaltungsgericht legt seiner Bewertung zugrunde, dass die Beschwerdeführerin, eine
aus einer PKK-Hochburg stammende kurdische Volkszugehörige, über einen längeren Zeitraum mehrfach
Übergriffen seitens der staatlichen Sicherheitskräfte, insbesondere Vergewaltigungen, ausgesetzt
war. Dieser Sachverhalt legt grundsätzlich nahe, dass diese Maßnahmen ihren Grund in der
kurdischen Volkszugehörigkeit der Beschwerdeführerin, einem asylerheblichen Merkmal, hatten
und nach ihrer erkennbaren Gerichtetheit auch hierauf zielten.
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