Beschluss
In der Verwaltungsstreitsache der Frau [...], geb.
[...], Berlin, Antragstellerin,
Verfahrensbevollmächtigter: RA Steven-Marc Jefferys,
Fehrbelliner Straße 50, 10119 Berlin
gegen
die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den
Bundesminister des Innern, dieser vertreten durch den
Leiter des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge, Außenstelle Berlin, Gebäude
2 a, Streitstraße 86, 13587 Berlin, Antragsgegnerin,
hat die 23. Kammer des Verwaltungsgerichtes Berlin
durch
die Richterin am Verwaltungsgericht Hennecke als Einzelrichterin
am 20. Juli 2000 beschlossen:
Die aufschiebende Wirkung der Klage (VG 23 X 112.00)
gegen die Abschiebungsandrohung in dem Bescheid des
Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge vom 20. Juli 2000 wird angeordnet.
[...]
Gründe
[...] Die Antragstellerin hat ihr Verfolgungsschicksal
im Laufe einer langfristigen Behandlung durch das Behandlungszentrum
für Folteropfer ausführlich geschildert und
über eine entsprechende ärztliche Stellungnahme
vom 12. April 2000 dem Bundesamt für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge auch zur Kenntnis
gebracht. Danach wurde die Antragstellerin im Iran Opfer
schwerster Verfolgungsmaßnahmen und leidet unter
einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung.
Diese Stellungnahme des Behandlungszentrums für
Folteropfer hat das Bundesamt in dem angefochtenen Bescheid
nicht hinreichend gewürdigt. Es trifft zwar zu,
dass die Antragstellerin offenkundig falsche Angaben
bei ihrer Anhörung gemacht hat, nicht jede falsche
Angabe kann aber automatisch dazu führen, dass
ein Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt
werden kann. [...]
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