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_Fatal für Frauen. Kommentar zum Lagebericht Türkei 7/01  
 

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Im Abschnitt zur geschlechtsspezifischen Menschenrechtslage (S. 29f) wird ignoriert, dass sexuelle Folter sowohl als Methode des Verhörs als auch als Mittel der "Kriegsführung" in der Türkei einschließlich der kurdischen Gebiete weit verbreitet ist und systematisch zum Einsatz kommt.

Bis heute haben sich an das Istanbuler Frauenrechtsbüro gegen sexuelle Folter 150 Frauen gewandt, das Berliner Büro hat bislang 26 Anträge erhalten. 25 Verfahren von Frauen gegen die staatlichen Täter sexueller Folter sind mittlerweile nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs in der Türkei als Individualbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig.

Die geschilderten Verfolgungserlebnisse lassen folgende Muster ausmachen, die sexueller Folter zugrunde liegen:

  1. Geständnisse über vermeintliche eigene politische Aktivitäten der Frauen oder solche ihrer Angehörigen sollen erpreßt werden;
  2. Die betroffenen Frauen sollen eingeschüchtert und von politischen Aktivitäten, z.B. Engagement in der pro-kurdischen politischen Partei HADEP, abgebracht werden;
  3. Die Frauen sollen für Aktivitäten anderer Familienmitglieder "bestraft" oder als "Mittel" eingesetzt werden, um andere, insbesondere männliche Familienmitglieder zum "Sprechen" zu bringen;
  4. Allein die ethnische Zugehörigkeit (meist kurdisch) soll "bestraft" und die weibliche Identität der Betroffenen verletzt werden.

Sämtliche Schilderungen der betroffenen Frauen sowie alle Informationen zu den anhängigen Verfahren liegen dem Auswärtigen Amt vor. Dennoch begnügt sich das Auswärtige Amt mit vagen Formulierungen, wie z.B.: "Es gibt Berichte, wonach...festgenommene Frauen und Mädchen.... vergewaltigt werden" ; Vorwürfe "werden erhoben, lassen sich aber schwer überprüfen" etc. und verschweigt so die systematische Anwendung sexueller Folter.

Zwar gesteht das Auswärtige Amt in einem Halbsatz (S. 14f) zu, dass es "Verhöre und Mißhandlungen von Angehörigen mutmaßlicher PKK-Kämpfer" gibt. Diese Lückenhaftigkeit der Darstellung hat jedoch eine Verfälschung der Situation zur Folge. Die angedeutete Form sogenannter "Sippenhaft" betrifft in realiter vor allem Frauen und wird regelmäßig unter Anwendung sexueller Übergriffe praktiziert. Die bekannt gewordenen Fälle dieser Form der Verfolgung wurden durch die Frauenrechtsbüros in Istanbul und Berlin detailreich dokumentiert.

 
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