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Kommentar zum Lagebericht Türkei des Auswärtigen
Amtes, Juli 2001
Die
Lageberichte des Auswärtigen Amtes haben immer wieder
Kritik erfahren. Ihre Bedeutung speist sich daraus,
dass Asylentscheidungen auf der Grundlage der Lageberichte
getroffen werden.
Für die Frage, inwieweit in einem
Land asylrelevante Verfolgung stattfindet, wie auch
für die Frage der Glaubwürdigkeit einzelner Verfolgungsschicksale
sind die Lageberichte vom Bundesamt für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge und von Verwaltungsgerichten
als Entscheidungshilfe heranzuziehen. Auch dienen sie
Innenbehörden bei der Entscheidung über Abschiebungen.
Zusätzliche Bedeutung soll den Lageberichten nach dem
Entwurf für ein Zuwanderungsgesetz insoweit zukommen,
als dass einmal gewährtes Asyl keinen Daueraufenthalt
mehr garantiert. Vielmehr ist von Amts wegen eine erneute
Überprüfung der Verhältnisse im Herkunftsland nach 3
Jahren auf Grundlage der Lageberichte mit der Möglichkeit
des Widerrufs der Anerkennung vorgesehen.
Als Quellen zur Erstellung der Lageberichte sind, so
das Auswärtige Amt selbst, vor allem die Erkenntnisse
lokaler Menschenrechtsgruppen und vor Ort vertretener
Nichtregierungsorganisationen auszuwerten. Nach Auskunft
des Staatsministers des Auswärtigen Amtes, Ludgar Volmer,
soll auch das Wissen in Deutschland ansässiger Organisationen,
die sich mit der Situation in der Türkei befassen, mit
einbezogen werden.
Umso erstaunlicher ist es, dass weder die Erkenntnisse
des Istanbuler Büros "Rechtliche Hilfe für Frauen, die
von staatlichen Sicherheitskräften vergewaltigt oder
auf andere Weise sexuell mißhandelt wurden" ( im Jahr
1997 u.a. von der Rechtsanwältin und Vorsitzenden der
Istanbuler Sektion des Menschenrechtsvereins Türkei
IHD Eren Keskin gegründet) noch unseres in Berlin ansässigen
Partnerprojekts (seit Anfang 2001 tätig) zur spezifischen
Situation von Frauen in den neuen Lagebericht angemessen
eingeflossen sind. Im Gegenteil, der neue Lagebericht
zur Türkei enthält erneut erhebliche Fehlinformationen
und Lücken.
Die Konsequenzen dieser Fehler haben zum Beispiel Frauen,
die aufgrund sexueller Übergriffe durch türkische Sicherheitskräfte
verfolgt werden und in der BRD Schutz suchen, zu tragen.
Wir konzentrieren uns als ein Projekt, das die Unterstützung
dieser Frauen zum Ziel hat, mit unserer Kritik auf die
insoweit relevanten Abschnitte.
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